Gemeinschaftspraxis

Dr. med. Melanie Teschendorf
Dr. med. Nicola Rothmeier

Hörsturz

Unter einem Hörsturz versteht man eine in der Regel einseitige Innenohrschwerhörigkeit oder Ertaubung, die sich plötzlich ohne zunächst erkennbare Krankheitsursache entwickelt.

Bei einem Hörsturz können Begleitsymptome wie Ohrgeräusche, leichter Schwindel und ein Druckgefühl im betroffenen Ohr auftreten. In Deutschland erleiden jährlich etwa 160 – 400 von 100.000 Einwohnern einen Hörsturz. Männer und Frauen sind gleich häufig betroffen, meist im mittleren Lebensalter.

Der Hörsturz ist kein Notfall, der sofort behandelt werden muss, sondern gilt als Eilfall, der möglichst innerhalb von 48 Stunden therapiert werden soll. Parallel zur Behandlung erfolgt dann die weitere Diagnostik, um mögliche Risikofaktoren und Ursachen zu erkennen.

Ursachen für einen Hörsturz

  • Störungen der Durchblutung
  • Veränderungen der Fließeigenschaften des Blutes
  • Schädigungen im Zusammenhang mit viralen und bakteriellen Infektionen
  • Immunologische Reaktionen

 

Diagnostik

 

Folgende Untersuchungen werden durchgeführt: 

  • HNO-ärztliche Untersuchung
  • Hörprüfungen
  • Gleichgewichtsprüfung
  • Blutdruckmessung
  • Gegebenenfalls Bestimmung der Laborparameter

Im weiteren Verlauf:

  • BERA
  • Gegebenenfalls MRT des Schädels
  • Internistische Vorstellung bei bekannten Herz-, Kreislauferkrankungen
  • Neurologische Vorstellung mit Doppler-Sonografie der Halsgefäße
  • Orthopädische Vorstellung bei HWS-Beschwerden

 

Therapie

 

Wir empfehlen einen Behandlungsbeginn innerhalb von 7 Tagen nach Beginn des Hörsturzes. Konservative Therapien erfolgen in Abhängigkeit vom Schweregrad der Erkrankung und von der subjektiven Beeinträchtigung des Patienten ambulant oder stationär.

[Aktuelle Leitlinienversion der Dt. Ges. f. Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie in Arbeit, geplante Fertigstellung 31.07.2026]

Um für die Zeit bis zur Publikation einer neuen Leitlinie eine Handlungsempfehlung für HNO- Ärzte anzubieten, möchte die Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals- Chirurgie (DGHNO-KHC) auf die folgende Publikation hinweisen, die auf aktuellem Stand bestmöglich evidenzbasierte Behandlungsempfehlung zum Hörsturz vorschlägt:

Plontke, S.K.; Die HODOKORT-Studie und aktuelle Aspekte der Hörsturztherapie mit Glukokortikoiden; HNO 2024 72:389-392 (OpenAccess – https://doi.org/10.1007/s00106-024-01458-3)

In der Regel wird der Hörsturz ambulant behandelt.

Bei der Primärtherapie des Hörsturzes wird eine systemische Kortisontherapie (Kortison wird in Tablettenform eingenommen) eingeleitet. Bei der Sekundärtherapie des Hörsturzes (wenn die erste Behandlung nicht erfolgreich war) wird eine intratympanale Applikation von Kortison durchgeführt. Bei kommunikativ stark beeinträchtigendem oder vollständigem Hörverlust wird sofort zusätzlich zur systemischen Therapie eine intratympanale Applikation von Kortison durchgeführt. Hier wird das Kortison über einen kleinen Trommelfellschnitt in das  Mittelohr gegeben. Als lokale Nebenwirkungen sind beispielsweise Schmerzen und ein vorübergehender Schwindel oder Mittelohrentzündungen möglich. Diese Art der Therapie wird vorzugsweise stationär im Krankenhaus durchgeführt.

Indikationen zur stationären Therapie:

  • Akuter kommunikativ stark beeinträchtigender oder vollständiger Hörverlust
  • Hörsturz mit Progredienz oder unzureichendem Erfolg unter ambulanter Therapie, wenn stationär andere Therapien möglich sind
  • Akuter Hörverlust bei einem Vorschaden auf dem anderen Ohr (hochgradige Schwerhörigkeit oder Taubheit)
  • Hörsturz mit objektivierbaren Schwindelsymptomen
  • Begleiterkrankungen (Herz-, Kreislauf- oder Stoffwechselerkrankungen)
  • Besondere berufliche Betroffenheit