Neugeborenen-Hörscreening
In Deutschland werden 2 bis 3 von 1000 Kindern mit einer behandlungsbedürftigen Hörstörung geboren. Wird dieser Hörverlust nicht frühzeitig entdeckt, kann sich dies vor allem negativ auf die Sprachentwicklung auswirken. Je länger der Hörverlust unbemerkt bleibt, desto schwieriger wird es für das Kind, den Rückstand aufzuholen.
Das Neugeborenen-Hörscreening dient dazu, die Hörstörung früh zu entdecken und somit schnellstmöglich weitere Diagnostik und ggf. eine Behandlung einzuleiten.
Das Hörvermögen des Neugeborenen kann mit zwei Messverfahren überprüft werden:
- Automatisierte Hirnstammaudiometrie (AABR)
- Otoakustische Emissionen (OAE)
Die Untersuchungen sind völlig schmerzlos und nicht belastend für das Kind. Am einfachsten ist die Untersuchung beim schlafenden Neugeborenen durchzuführen.
Das Neugeborenen-Hörscreening ist seit dem 1. Januar 2009 eine Leistung der privaten und gesetzlichen Krankenkassen (www.neugeborenen-hoerscreening.de).