Implantierbare Hörgeräte

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Implantierbare Hörgeräte

Als implantierbare Hörgeräte bezeichnet man verschiedene Hörsysteme, die im Gegensatz zu konventionellen Hörgeräten dauerhaft implantiert werden. Hierbei wird zwischen teil- und vollimplantierbaren Hörsystemen unterschieden. Ein teilimplantierbares Hörsystem besteht aus einem extern getragenen Audioprozessor und einem chirurgisch eingesetzten Implantat. Bei vollimplantierbaren Hörgeräten werden sämtliche Komponenten unter die Kopfhaut und ins Mittelohr eingebracht. Weiterhin werden die Hörsysteme je nach Funktionsweise in Mittelohrimplantate und Knochenleitungsimplantate eingeteilt.

Indikationen

Prinzipiell sind implantierbare Hörgeräte bei solchen Patienten sinnvoll, die aus medizinischen und/oder audiologischen Gründen nicht ausreichend mit schallverstärkenden Hörgeräten versorgt werden können. Vor einer geplanten Implantation sollte immer der Versuch einer Hörgeräteoptimierung erfolgen.

Medizinische und audiologische Indikationen für implantierbare Hörsysteme im Einzelnen:

  • Schallleitung- und kombinierte Schwerhörigkeiten, die sich nicht anderweitig mit Aussicht auf Hörverbesserung ohrchirurgisch behandeln lassen
  • Fehlbildungen des Ohres
  • Chronische Erkrankungen des äußeren Gehörgangs (Entzündungen, Ekzeme, Unverträglichkeit der Ohrpassstücke)
  • Im Einzelfall indiziert bei Okklusionseffekt (verursacht durch den Verschluss des Gehörgangs mit einem Hörgerät)
  • Reine gering- bis mittelgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit, die den Indikationsbereich schallverstärkender Hörgeräte erreicht
  • Zusätzliche Indikation bei knochenverankerten Hörgeräten: einseitige Ertaubung

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