Gemeinschaftspraxis

Dr. med. Melanie Teschendorf
Dr. med. Nicola Rothmeier

Kategorie: Sonstiges

  • Implantierbare Hörgeräte

    Implantierbare Hörgeräte

    Als implantierbare Hörgeräte bezeichnet man verschiedene Hörsysteme, die im Gegensatz zu konventionellen Hörgeräten dauerhaft implantiert werden. Hierbei wird zwischen teil- und vollimplantierbaren Hörsystemen unterschieden. Ein teilimplantierbares Hörsystem besteht aus einem extern getragenen Audioprozessor und einem chirurgisch eingesetzten Implantat. Bei vollimplantierbaren Hörgeräten werden sämtliche Komponenten unter die Kopfhaut und ins Mittelohr eingebracht. Weiterhin werden die Hörsysteme je nach Funktionsweise in  Mittelohrimplantate und Knochenleitungsimplantate eingeteilt.

    Indikationen

    Prinzipiell sind implantierbare Hörgeräte bei solchen Patienten sinnvoll, die aus medizinischen und/oder audiologischen Gründen nicht ausreichend mit schallverstärkenden Hörgeräten versorgt werden können. Vor einer geplanten Implantation sollte immer der Versuch einer Hörgeräteoptimierung erfolgen.

    Medizinische und audiologische Indikationen für implantierbare Hörsysteme im Einzelnen:

    • Schallleitungs- oder kombinierte Schwerhörigkeiten, die sich nicht anderweitig mit Aussicht auf Hörverbesserung ohrchirurgisch behandeln lassen
    • Fehlbildungen des Ohres
    • Chronische Erkrankungen des äußeren Gehörgangs (Entzündungen, Ekzeme, Unverträglichkeit der Ohrpassstücke)
    • Im Einzelfall indiziert bei Okklusionseffekt (verursacht durch den Verschluss des Gehörgangs mit einem Hörgerät)
    • Reine gering- bis mittelgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit, die den Indikationsbereich schallverstärkender Hörgeräte erreicht
    • Zusätzliche Indikation bei knochenverankerten Hörgeräten: einseitige Ertaubung
  • Cochlea Implantat

    Cochlea Implantat

    Mit der Entwicklung des Cochlea Implantats ist es erstmals gelungen, ein Sinnesorgan zu ersetzen und somit tauben Menschen, die von einem Hörgerät keinen Nutzen haben, das Hören zu ermöglichen. In den 70er Jahren erhielten die ersten ertaubten Erwachsenen, 1981 erstmals Kinder ein Cochlea Implantat. Seitdem hat die Entwicklung dieses Systems große Fortschritte gemacht, und mittlerweile sind weltweit über 300.000 Menschen mit einem Cochlea Implantat versorgt.

    Wie hört der Mensch normalerweise?

    Das Hörorgan wird durch Schallwellen, d.h. durch mechanische Schwingungen eines bestimmten Frequenzbereiches, gereizt. Die Schallwellen erreichen das Hörorgan hauptsächlich über den äußeren Gehörgang, der am Trommelfell endet. Sie versetzen das Trommelfell in Schwingungen, die sich über die Gehörknöchelchen auf das Innenohr übertragen. Das Innenohr besteht aus dem Gleichgewichtsorgan und dem Hörorgan (Cochlea). Das Hörorgan liegt in einem schneckenförmigen Gang, der mit Flüssigkeiten gefüllt ist. Durch die Schwingungen der Gehörknöchelchen entsteht in der Cochlea eine Flüssigkeitsbewegung, die die etwa 25.000 Hörsinneszellen erregt. Dieses führt zur Auslösung von elektrischen Impulsen in den zugehörigen etwa 30.000 Fasern des Hörnervens. In der Cochlea wird also mechanische in elektrische Energie umgewandelt. Die elektrischen Impulse gelangen über den Hörnerven zur Weiterverarbeitung in eine bestimmte Hirnregion und werden dort z.B. als Musik oder Sprache erkannt.

    Welche Ursachen für Hörstörungen gibt es?

    Eine Ursache für eine Hörminderung bzw. Taubheit ist die Störung der Schallübertragung im äußeren Ohr oder im Mittelohr (Trommelfell, Gehörknöchelchen). Patienten, die hiervon betroffen sind, kann fast immer mit einer Operation geholfen werden, so dass sie ein Cochlea Implantat nicht benötigen.

    Bei vielen Menschen liegt die Ursache einer Hörstörung im Innenohr. Hier sind die Hörsinneszellen, die akustische Informationen verstärken und normalerweise an den Hörnerven weiterleiten, geschädigt oder von Geburt an nicht funktionstüchtig. Besteht nur eine geringe Schädigung, so ist oft ein Hörgerät ausreichend. Ist die Schädigung jedoch hochgradig und beidseitig, kann ein Cochlea Implantat sinnvoll sein.

    Besteht aufgrund eines beiderseits funktionslosen Hörnervens eine Taubheit, hat der Patient von einem Cochlea Implantat keinen Nutzen. In diesen Fällen kann ein Hirnstammimplantat erwogen werden.

    Wie funktioniert ein Cochlea Implantat?

    Ein Cochlea Implantat ersetzt die Hörfunktion des Innenohres, indem der noch funktionsfähige Hörnerv elektrisch gereizt wird. Das Cochlea Implantat soll Hörempfindungen und Sprachverstehen ermöglichen.

    Über ein kleines, hinter dem Ohr getragenes Mikrofon werden die Schallwellen aufgenommen und an den Sprachprozessor weitergeleitet, der entweder mit dem Mikrofon in einem kleinen Gehäuse integriert ist. Der Sprachprozessor verarbeitet die Sprache, bestimmt ihre Bestandteile und sendet den so entstanden elektrischen Code zur Sendespule. Diese wird durch einen Magneten hinter dem Ohr gehalten und gibt den Code durch die intakte Haut an das Implantat (Empfänger und Reizgeber), das unter der Haut liegt, weiter. Im Implantat, dem „Empfänger und Reizgeber“, wird der vom Sprachprozessor erstellte Code in elektrische Stromsignale umgewandelt. Über eine Kabelverbindung gelangen diese elektrischen Impulse zu einem Elektrodenbündel, das in die Cochlea vorgeschoben wurde. Die Elektroden stimulieren den Hörnerven, der die Signale an das Gehirn weiterleitet, wo ein Höreindruck wahrgenommen wird.

    Wann ist ein Cochlea Implant sinnvoll?

    Ein Cochlea Implantat ist für Gehörlose oder beidseitig hochgradig Schwerhörige geeignet, die von einem Hörgerät keinen Nutzen mehr haben bzw. bei einseitiger Ertaubung einzusetzen, d.h.

    • (Klein)-Kinder mit angeborenem hochgradigem oder vollständigem beidseitigem Hörverlust
    • Jugendliche und Erwachsene mit hochgradiger Schwerhörigkeit oder Ertaubung nach Spracherwerb.
    • Einseitige Ertaubung

    Unabdingbare Voraussetzungen sind

    • trotz optimal angepasster Hörgeräte kein ausreichendes Sprachverständnis
    • intakter Hörnerv zur Weiterleitung der elektrischen Signale ans Gehirn

    Erwachsene können vor allem dann von einem Cochlea Implantat profitieren, wenn sie als Kind sprechen gelernt haben, die Ertaubung also nicht seit frühester Kindheit oder Geburt besteht. Taub geborene oder hochgradig schwerhörige Kinder sollten so früh wie möglich, am besten in den ersten Lebensjahren, ein Cochlea Implantat erhalten. Kinder, die in einem höheren Lebensalter implantiert werden und taub geboren wurden, erzielen in den meisten Fällen weniger gute Ergebnisse.

  • Hörsturz

    Hörsturz

    Unter einem Hörsturz versteht man eine in der Regel einseitige Innenohrschwerhörigkeit oder Ertaubung, die sich plötzlich ohne zunächst erkennbare Krankheitsursache entwickelt.

    Bei einem Hörsturz können Begleitsymptome wie Ohrgeräusche, leichter Schwindel und ein Druckgefühl im betroffenen Ohr auftreten. In Deutschland erleiden jährlich etwa 160 – 400 von 100.000 Einwohnern einen Hörsturz. Männer und Frauen sind gleich häufig betroffen, meist im mittleren Lebensalter.

    Der Hörsturz ist kein Notfall, der sofort behandelt werden muss, sondern gilt als Eilfall, der möglichst innerhalb von 48 Stunden therapiert werden soll. Parallel zur Behandlung erfolgt dann die weitere Diagnostik, um mögliche Risikofaktoren und Ursachen zu erkennen.

    Ursachen für einen Hörsturz

    • Störungen der Durchblutung
    • Veränderungen der Fließeigenschaften des Blutes
    • Schädigungen im Zusammenhang mit viralen und bakteriellen Infektionen
    • Immunologische Reaktionen

     

    Diagnostik

     

    Folgende Untersuchungen werden durchgeführt: 

    • HNO-ärztliche Untersuchung
    • Hörprüfungen
    • Gleichgewichtsprüfung
    • Blutdruckmessung
    • Gegebenenfalls Bestimmung der Laborparameter

    Im weiteren Verlauf:

    • BERA
    • Gegebenenfalls MRT des Schädels
    • Internistische Vorstellung bei bekannten Herz-, Kreislauferkrankungen
    • Neurologische Vorstellung mit Doppler-Sonografie der Halsgefäße
    • Orthopädische Vorstellung bei HWS-Beschwerden

     

    Therapie

     

    Wir empfehlen einen Behandlungsbeginn innerhalb von 7 Tagen nach Beginn des Hörsturzes. Konservative Therapien erfolgen in Abhängigkeit vom Schweregrad der Erkrankung und von der subjektiven Beeinträchtigung des Patienten ambulant oder stationär.

    [Aktuelle Leitlinienversion der Dt. Ges. f. Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie in Arbeit, geplante Fertigstellung 31.07.2026]

    Um für die Zeit bis zur Publikation einer neuen Leitlinie eine Handlungsempfehlung für HNO- Ärzte anzubieten, möchte die Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals- Chirurgie (DGHNO-KHC) auf die folgende Publikation hinweisen, die auf aktuellem Stand bestmöglich evidenzbasierte Behandlungsempfehlung zum Hörsturz vorschlägt:

    Plontke, S.K.; Die HODOKORT-Studie und aktuelle Aspekte der Hörsturztherapie mit Glukokortikoiden; HNO 2024 72:389-392 (OpenAccess – https://doi.org/10.1007/s00106-024-01458-3)

    In der Regel wird der Hörsturz ambulant behandelt.

    Bei der Primärtherapie des Hörsturzes wird eine systemische Kortisontherapie (Kortison wird in Tablettenform eingenommen) eingeleitet. Bei der Sekundärtherapie des Hörsturzes (wenn die erste Behandlung nicht erfolgreich war) wird eine intratympanale Applikation von Kortison durchgeführt. Bei kommunikativ stark beeinträchtigendem oder vollständigem Hörverlust wird sofort zusätzlich zur systemischen Therapie eine intratympanale Applikation von Kortison durchgeführt. Hier wird das Kortison über einen kleinen Trommelfellschnitt in das  Mittelohr gegeben. Als lokale Nebenwirkungen sind beispielsweise Schmerzen und ein vorübergehender Schwindel oder Mittelohrentzündungen möglich. Diese Art der Therapie wird vorzugsweise stationär im Krankenhaus durchgeführt.

    Indikationen zur stationären Therapie:

    • Akuter kommunikativ stark beeinträchtigender oder vollständiger Hörverlust
    • Hörsturz mit Progredienz oder unzureichendem Erfolg unter ambulanter Therapie, wenn stationär andere Therapien möglich sind
    • Akuter Hörverlust bei einem Vorschaden auf dem anderen Ohr (hochgradige Schwerhörigkeit oder Taubheit)
    • Hörsturz mit objektivierbaren Schwindelsymptomen
    • Begleiterkrankungen (Herz-, Kreislauf- oder Stoffwechselerkrankungen)
    • Besondere berufliche Betroffenheit