Gemeinschaftspraxis

Dr. med. Melanie Teschendorf
Dr. med. Nicola Rothmeier

Autor: hno2026

  • Stimm- und Sprachstörungen

    Diagnostik

    Stimm- und Sprach­stö­run­gen

    Wir haben in unserer Praxis viele technischen Möglichkeiten Sie auf Stimmstörungen zu untersuchen. Angefangen wird mit einer Untersuchung des Kehlkopfes, die bei Bedarf für Sie auch über einen Monitor sichtbar gemacht werden kann, bis hin zu Stimmfeldmessungen. Je nach Befund ist dann die Verordnung einer Stimmtherapie (Logopädie) sinnvoll, wenn nämlich Störungen der Stimmbandbeweglichkeit vorliegen z.B. organischer Art (nach Operationen, nach Infektionen, bei Vorliegen von Stimmbandknötchen etc.) oder funktioneller Art (bei Sprechberufen).

    Bei einer Sprachstörung liegt eine Störung der gedanklichen Erzeugung von Sprache vor. Dementsprechend sind der Sprachaufbau und das Sprachvermögen beeinträchtigt. Im Gegensatz dazu ist bei der Sprechstörung die motorische Erzeugung von Lauten betroffen. Sprach- und Sprechstörung können auch gemeinsam auftreten.

    Beratung und ggf. Einleitung einer logopädischen Therapie insbesondere bei kindlichen Sprach- und Sprechstörungen

    Beispielsweise:

    • verzögerte Sprachentwicklung
    • Aussprachestörung z.B. Sigmatismus „Lispeln“
    • Dysgrammatismus (fehlerhafter Satzbau und/oder falsche Verwendung von Wortarten)
    • Stottern und Poltern
  • Endoskopische Untersuchungsverfahren

    Diagnostik

    Endo­­sko­­pi­­sche Unter­­su­­chungs­ver­­fah­ren

    • Ohrmikroskopie/Ohrendoskopie
    • Endoskopie der Nase und Nasennebenhöhlen
    • Endoskopie des Rachens und des Kehlkopfes (starr/flexibel),
      ggfs. auch in örtlicher Betäubung und über die Nase bei Patienten, die unter einem starkem Würgereiz leiden
  • Bildgebende Verfahren

    Diagnostik

    Bildgebende Verfahren

    • Ultraschalldiagnostik der Nasennebenhöhle, der Halsweichteile und der Speicheldrüsen
    • Veranlassung einer Röntgenaufnahme der Nasennebenhöhlen/der Laterobasis (Felsenbeine)
    • Veranlassung einer Röntgenaufnahme des Gesichtsschädels (Traumatologie)
    • Veranlassung einer weiterführenden Schluckdiagnostik (sog. Röntgen-Breischluck-Untersuchung)
    • Veranlassung einer Computer- (CT) bzw. Magnetresonanztomographie (MRT)
  • Krebsvorsorge/Tumornachsorge

    Diagnostik

    Krebs­vor­sor­ge/Tumor­nach­sor­ge

    Die Krebsvorsorge dient der Früherkennung von Tumoren im Hals-Nasen-Ohrenbereich. Je früher ein Tumor entdeckt wird, umso größer stellen sich die Heilungschancen dar. In unserem Fachgebiet findet sich am häufigsten der Kehlkopfkrebs.

    Im Rahmen einer vollständigen HNO-ärztlichen Untersuchung wird besonderer Wert auf die funktionelle Beurteilung des oberen Schluck- und Atemweges gelegt, der Nasenrachenraum und der Rachen sowie der Kehlkopf werden mit dem Endoskop angesehen.

    Es wird immer auch eine Ultraschalldiagnostik der Halsweichteile vorgenommen, da bis zu 10% der Krebsformen im Kopf-Hals-Bereich zuerst durch Lymphknotenvergrößerungen auffällig werden.

    Sollten bei der Vorsorgeuntersuchung Auffälligkeiten auftreten, werden wir Sie zu einer weiterführenden Diagnostik zum Radiologen überweisen. In manchen Fällen ist auch die Durchführung einer Panendoskopie nötig oder sinnvoll. Die Panendoskopie ist eine Untersuchung der oberen Luft- und Speisewege in Vollnarkose, bei der auch Gewebeproben gewonnen werden können.

    Risikofaktoren für eine bösartige Erkrankung im Hals-Nasen-Ohrenbereich sind insbesondere:

    • Rauchen
    • vermehrter Alkoholkonsum
    • Schlechte Mundhygiene/Zahnstatus
    • Infektion mit humanen Papillomaviren (HPV)

    Mögliche Symptome einer Tumorerkrankung im Hals-Nasen-Ohrenbereich

    • Heiserkeit
    • Anhaltende Schluckbeschwerden
    • ins Ohr ausstrahlende Schmerzen
    • Lymphknotenvergrößerung am Hals

    Aufgrund unserer langjährigen klinischen Erfahrung betreuen wir Sie selbstverständlich auch nach Behandlung einer Tumorerkrankung (Tumornachsorge) weiter, um so mögliche Rezidive frühzeitig zu erkennen.

  • Schlafstörungen/Schnarchen

    Diagnostik

    Schlaf­­­stö­­­run­­­gen/Schnar­­­chen

    Der Mensch benötigt regelmäßig Schlaf, um sich geistig und körperlich zu regenerieren. Langandauernde Schlafstörungen führen zu einer zunehmenden körperlichen Erschöpfung. Die am häufigsten auftretenden Symptome im Zusammenhang mit chronischen Schlafstörungen sind das Schnarchen und/oder nächtliche Atempausen (sog. Apnoen). Jeder zehnte Bürger der Bundesrepublik Deutschland klagt über einen nicht erholsamen Schlaf. Etwa die Hälfte unserer Bevölkerung schnarcht mehr oder weniger häufig. Hierbei sind Männer häufiger betroffen als Frauen. Darüber hinaus steigt die Anzahl der Schnarcher mit zunehmendem Lebensalter.

    Von den Schnarchern haben ca. 25% eine obstruktive Schlafapnoe, die mit gefährlichen nächtlichen Atempausen einhergeht und langfristig u. a. zu einem schwer einstellbaren Bluthochdruck oder chronischen Herzrhythmusstörungen beitragen kann. Eine frühzeitige Erkennung der Schlafapnoe und umgehende Therapieeinleitung ist somit erstrebenswert. Im Gegensatz dazu ist das habituelle Schnarchen eher ein soziales Problem, da es meistens nur für den Bettnachbarn „lästig“ ist.

    Um Schlafstörungen genau diagnostizieren zu können, bieten wir Nachfolgendes an:

    • vollständige HNO-Untersuchung inkl. Nasen-/Rachen- und Kehlkopfendoskopie
    • Erfassung des Zahnstatus und eventueller Bissfehlstellungen
    • Form des Gesichtsschädels (insbesondere Stellung des Unterkiefers)
    • Ermittlung der Tagesmüdigkeit durch Verwendung standardisierter Fragebögen (z. B. Epworth-Sleepiness-Scale)
    • Polygraphie (sog. Schlafscreening)
      • Mit der Polygraphie kann man Atempausen, Sauerstoffabfälle und Schnarchen in der Nacht aufzeichnen und auf diese Weise schwergradige Formen der obstruktiven Schlafapnoe ausschließen.
    • ggfs. medikamenten-induzierte Schlafendoskopie (MISE)
      • Mittels Schlafendoskopie werden die anatomischen Verhältnisse im Schlaf beurteilt. Mit Hilfe eines Anästhesisten (Narkosearzt) wird der Patient in einen „künstlichen“ Schlaf versetzt. Anschließend erfolgt eine flexible Spiegelung der oberen Atemwege, bei der auch verschiedene Therapieoptionen simuliert werden können
    • Polysomnographie (Untersuchung im Schlaflabor), ggfs. mit Einleitung einer nächtlichen Atemüberdrucktherapie (sog. APAP-/CPAP-/BIPAP-Therapie). Hierzu kooperieren wir mit dem Schlaflabor des Marienhospitals Gelsenkirchen:
  • Gleichgewichtsuntersuchungen

    Diagnostik

    Gleichgewichts­untersuchungen

    Schwindel kann in unterschiedlichsten Formen und in jedem Lebensalter auftreten. Er kann ganz plötzlich auftreten und nur wenige Minuten anhalten oder er entwickelt sich über einen längeren Zeitraum und bleibt dann oft langfristig. Es können Dreh- und Schwankschwindel, Gang – und Standunsicherheiten, mit oder ohne Übelkeit und Erbrechen, entstehen. In jedem Falle ängstigt Schwindel den Patienten, weil er ihn bei Bewegungen des täglichen Lebens schnell sehr unsicher werden lässt.

    Ursachen des Schwindels können Erkrankungen der Gleichgewichtsorgane im Innenohr oder der Gleichgewichtsnerven sein. Aber auch Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, der oberen Halswirbelsäule, des zentralen Nervensystems und der Augen sowie medikamentöse Nebenwirkungen und Systemerkrankungen können sich hinter dem Schwindel verbergen.

    Folgende Untersuchungen bieten wir bei der Schwindeldiagnostik an:

    • Otoskopie inkl. Nystagmusprüfung/Koordination
    • Lage- und Lagerungsprüfung, Dix-Hallpike-Lagerungsprobe
    • Videonystagmographie (kalorische Prüfung des Gleichgewichtsorgans)
    • VEMP (vestibulär evozierte myogene Potentiale)

    Wird im Rahmen der Gleichgewichtsdiagnostik ein sog. benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel (BPLS) diagnostiziert, ist dies eine harmlose aber häufig doch stark beeinträchtigende Schwindelform. Sie tritt v. a. beim Drehen von der einen auf die andere Seite (z. B. im Bett) plötzlich auf und hält maximal zwei Minuten an. Diese Form des Schwindels kann gut und schnell behandelt werden.

    Hierzu bieten wir nachfolgende Therapien an:

    • Dix-Hallpike-Manöver
    • Befreiungsmanöver nach Semont und Epley (Lagerungsschwindel)
    • Einleitung und Durchführung eines Lagerungstrainings nach Brandt-Daroff
    • ggfs. medikamentöse Therapien
  • Neugeborenen-Hörscreening

    Diagnostik

    Neu­geborenen-Hör­screening

    In Deutschland werden 2 bis 3 von 1000 Kindern mit einer behandlungsbedürftigen Hörstörung geboren. Wird dieser Hörverlust nicht frühzeitig entdeckt, kann sich dies vor allem negativ auf die Sprachentwicklung auswirken. Je länger der Hörverlust unbemerkt bleibt, desto schwieriger wird es für das Kind, den Rückstand aufzuholen.

    Das Neugeborenen-Hörscreening dient dazu, die Hörstörung früh zu entdecken und somit schnellstmöglich weitere Diagnostik und ggf. eine Behandlung einzuleiten.

    Das Hörvermögen des Neugeborenen kann mit zwei Messverfahren überprüft werden:

    • Automatisierte Hirnstammaudiometrie (AABR)
    • Otoakustische Emissionen (OAE)

    Die Untersuchungen sind völlig schmerzlos und nicht belastend für das Kind. Am einfachsten ist die Untersuchung beim schlafenden Neugeborenen durchzuführen.

    Das Neugeborenen-Hörscreening ist seit dem 1. Januar 2009 eine Leistung der privaten und gesetzlichen Krankenkassen (www.neugeborenen-hoerscreening.de).

  • Cochlea Implantat

    Cochlea Implantat

    Mit der Entwicklung des Cochlea Implantats ist es erstmals gelungen, ein Sinnesorgan zu ersetzen und somit tauben Menschen, die von einem Hörgerät keinen Nutzen haben, das Hören zu ermöglichen. In den 70er Jahren erhielten die ersten ertaubten Erwachsenen, 1981 erstmals Kinder ein Cochlea Implantat. Seitdem hat die Entwicklung dieses Systems große Fortschritte gemacht, und mittlerweile sind weltweit über 300.000 Menschen mit einem Cochlea Implantat versorgt.

    Wie hört der Mensch normalerweise?

    Das Hörorgan wird durch Schallwellen, d.h. durch mechanische Schwingungen eines bestimmten Frequenzbereiches, gereizt. Die Schallwellen erreichen das Hörorgan hauptsächlich über den äußeren Gehörgang, der am Trommelfell endet. Sie versetzen das Trommelfell in Schwingungen, die sich über die Gehörknöchelchen auf das Innenohr übertragen. Das Innenohr besteht aus dem Gleichgewichtsorgan und dem Hörorgan (Cochlea). Das Hörorgan liegt in einem schneckenförmigen Gang, der mit Flüssigkeiten gefüllt ist. Durch die Schwingungen der Gehörknöchelchen entsteht in der Cochlea eine Flüssigkeitsbewegung, die die etwa 25.000 Hörsinneszellen erregt. Dieses führt zur Auslösung von elektrischen Impulsen in den zugehörigen etwa 30.000 Fasern des Hörnervens. In der Cochlea wird also mechanische in elektrische Energie umgewandelt. Die elektrischen Impulse gelangen über den Hörnerven zur Weiterverarbeitung in eine bestimmte Hirnregion und werden dort z.B. als Musik oder Sprache erkannt.

    Welche Ursachen für Hörstörungen gibt es?

    Eine Ursache für eine Hörminderung bzw. Taubheit ist die Störung der Schallübertragung im äußeren Ohr oder im Mittelohr (Trommelfell, Gehörknöchelchen). Patienten, die hiervon betroffen sind, kann fast immer mit einer Operation geholfen werden, so dass sie ein Cochlea Implantat nicht benötigen.

    Bei vielen Menschen liegt die Ursache einer Hörstörung im Innenohr. Hier sind die Hörsinneszellen, die akustische Informationen verstärken und normalerweise an den Hörnerven weiterleiten, geschädigt oder von Geburt an nicht funktionstüchtig. Besteht nur eine geringe Schädigung, so ist oft ein Hörgerät ausreichend. Ist die Schädigung jedoch hochgradig und beidseitig, kann ein Cochlea Implantat sinnvoll sein.

    Besteht aufgrund eines beiderseits funktionslosen Hörnervens eine Taubheit, hat der Patient von einem Cochlea Implantat keinen Nutzen. In diesen Fällen kann ein Hirnstammimplantat erwogen werden.

    Wie funktioniert ein Cochlea Implantat?

    Ein Cochlea Implantat ersetzt die Hörfunktion des Innenohres, indem der noch funktionsfähige Hörnerv elektrisch gereizt wird. Das Cochlea Implantat soll Hörempfindungen und Sprachverstehen ermöglichen.

    Über ein kleines, hinter dem Ohr getragenes Mikrofon werden die Schallwellen aufgenommen und an den Sprachprozessor weitergeleitet, der entweder mit dem Mikrofon in einem kleinen Gehäuse integriert ist. Der Sprachprozessor verarbeitet die Sprache, bestimmt ihre Bestandteile und sendet den so entstanden elektrischen Code zur Sendespule. Diese wird durch einen Magneten hinter dem Ohr gehalten und gibt den Code durch die intakte Haut an das Implantat (Empfänger und Reizgeber), das unter der Haut liegt, weiter. Im Implantat, dem „Empfänger und Reizgeber“, wird der vom Sprachprozessor erstellte Code in elektrische Stromsignale umgewandelt. Über eine Kabelverbindung gelangen diese elektrischen Impulse zu einem Elektrodenbündel, das in die Cochlea vorgeschoben wurde. Die Elektroden stimulieren den Hörnerven, der die Signale an das Gehirn weiterleitet, wo ein Höreindruck wahrgenommen wird.

    Wann ist ein Cochlea Implant sinnvoll?

    Ein Cochlea Implantat ist für Gehörlose oder beidseitig hochgradig Schwerhörige geeignet, die von einem Hörgerät keinen Nutzen mehr haben bzw. bei einseitiger Ertaubung einzusetzen, d.h.

    • (Klein)-Kinder mit angeborenem hochgradigem oder vollständigem beidseitigem Hörverlust
    • Jugendliche und Erwachsene mit hochgradiger Schwerhörigkeit oder Ertaubung nach Spracherwerb.
    • Einseitige Ertaubung

    Unabdingbare Voraussetzungen sind

    • trotz optimal angepasster Hörgeräte kein ausreichendes Sprachverständnis
    • intakter Hörnerv zur Weiterleitung der elektrischen Signale ans Gehirn

    Erwachsene können vor allem dann von einem Cochlea Implantat profitieren, wenn sie als Kind sprechen gelernt haben, die Ertaubung also nicht seit frühester Kindheit oder Geburt besteht. Taub geborene oder hochgradig schwerhörige Kinder sollten so früh wie möglich, am besten in den ersten Lebensjahren, ein Cochlea Implantat erhalten. Kinder, die in einem höheren Lebensalter implantiert werden und taub geboren wurden, erzielen in den meisten Fällen weniger gute Ergebnisse.

  • Hörsturz

    Hörsturz

    Unter einem Hörsturz versteht man eine in der Regel einseitige Innenohrschwerhörigkeit oder Ertaubung, die sich plötzlich ohne zunächst erkennbare Krankheitsursache entwickelt.

    Bei einem Hörsturz können Begleitsymptome wie Ohrgeräusche, leichter Schwindel und ein Druckgefühl im betroffenen Ohr auftreten. In Deutschland erleiden jährlich etwa 160 – 400 von 100.000 Einwohnern einen Hörsturz. Männer und Frauen sind gleich häufig betroffen, meist im mittleren Lebensalter.

    Der Hörsturz ist kein Notfall, der sofort behandelt werden muss, sondern gilt als Eilfall, der möglichst innerhalb von 48 Stunden therapiert werden soll. Parallel zur Behandlung erfolgt dann die weitere Diagnostik, um mögliche Risikofaktoren und Ursachen zu erkennen.

    Ursachen für einen Hörsturz

    • Störungen der Durchblutung
    • Veränderungen der Fließeigenschaften des Blutes
    • Schädigungen im Zusammenhang mit viralen und bakteriellen Infektionen
    • Immunologische Reaktionen

     

    Diagnostik

     

    Folgende Untersuchungen werden durchgeführt: 

    • HNO-ärztliche Untersuchung
    • Hörprüfungen
    • Gleichgewichtsprüfung
    • Blutdruckmessung
    • Gegebenenfalls Bestimmung der Laborparameter

    Im weiteren Verlauf:

    • BERA
    • Gegebenenfalls MRT des Schädels
    • Internistische Vorstellung bei bekannten Herz-, Kreislauferkrankungen
    • Neurologische Vorstellung mit Doppler-Sonografie der Halsgefäße
    • Orthopädische Vorstellung bei HWS-Beschwerden

     

    Therapie

     

    Wir empfehlen einen Behandlungsbeginn innerhalb von 7 Tagen nach Beginn des Hörsturzes. Konservative Therapien erfolgen in Abhängigkeit vom Schweregrad der Erkrankung und von der subjektiven Beeinträchtigung des Patienten ambulant oder stationär.

    [Aktuelle Leitlinienversion der Dt. Ges. f. Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie in Arbeit, geplante Fertigstellung 31.07.2026]

    Um für die Zeit bis zur Publikation einer neuen Leitlinie eine Handlungsempfehlung für HNO- Ärzte anzubieten, möchte die Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals- Chirurgie (DGHNO-KHC) auf die folgende Publikation hinweisen, die auf aktuellem Stand bestmöglich evidenzbasierte Behandlungsempfehlung zum Hörsturz vorschlägt:

    Plontke, S.K.; Die HODOKORT-Studie und aktuelle Aspekte der Hörsturztherapie mit Glukokortikoiden; HNO 2024 72:389-392 (OpenAccess – https://doi.org/10.1007/s00106-024-01458-3)

    In der Regel wird der Hörsturz ambulant behandelt.

    Bei der Primärtherapie des Hörsturzes wird eine systemische Kortisontherapie (Kortison wird in Tablettenform eingenommen) eingeleitet. Bei der Sekundärtherapie des Hörsturzes (wenn die erste Behandlung nicht erfolgreich war) wird eine intratympanale Applikation von Kortison durchgeführt. Bei kommunikativ stark beeinträchtigendem oder vollständigem Hörverlust wird sofort zusätzlich zur systemischen Therapie eine intratympanale Applikation von Kortison durchgeführt. Hier wird das Kortison über einen kleinen Trommelfellschnitt in das  Mittelohr gegeben. Als lokale Nebenwirkungen sind beispielsweise Schmerzen und ein vorübergehender Schwindel oder Mittelohrentzündungen möglich. Diese Art der Therapie wird vorzugsweise stationär im Krankenhaus durchgeführt.

    Indikationen zur stationären Therapie:

    • Akuter kommunikativ stark beeinträchtigender oder vollständiger Hörverlust
    • Hörsturz mit Progredienz oder unzureichendem Erfolg unter ambulanter Therapie, wenn stationär andere Therapien möglich sind
    • Akuter Hörverlust bei einem Vorschaden auf dem anderen Ohr (hochgradige Schwerhörigkeit oder Taubheit)
    • Hörsturz mit objektivierbaren Schwindelsymptomen
    • Begleiterkrankungen (Herz-, Kreislauf- oder Stoffwechselerkrankungen)
    • Besondere berufliche Betroffenheit
  • Audiologie (Hörtestungen)

    Diagnostik

    Audio­lo­gie (Hör­tes­tun­gen)

    Hörstörungen können in allen Altersgruppen auftreten, angeboren oder erworben sein. Insbesondere bei akut eintretenden Hörverlusten ist eine zügige Abklärung notwendig, um eine schnelle Behandlung einzuleiten. Aber auch die langsam fortschreitende Hörverschlechterung, wie sie häufig im Alter auftritt, bedarf einer genauen Untersuchung.

    Sämtliche Formen und Ausprägungen von Schwerhörigkeiten können mithilfe zahlreicher Untersuchungsmöglichkeiten diagnostiziert werden. Wir bieten ihnen eine ausführliche Beratung über die Therapiemöglichkeiten. Dies umfasst sowohl die Wahl eines Hörsystems (konventionelle Hörgeräte, implantierbare Hörsysteme, Cochlea Implantate) als auch ggf. eine operative Versorgung sowie die Diagnostik und Therapie eines Hörsturzes.

    Hörteste:

    • Tonaudiometrie
      • insbesondere auch Kinderaudiometrie
    • Sprachaudiometrie/Sprachaudiometrie mit Störschall
    • Messung von Otoakustischen Emissionen
    • Hirnstammaudiometrie (BERA)
    • Tympanometrie
    • Stapediusreflexe
    • Sprachtests zur Diagnostik von Störungen der Hörverarbeitung und Wahrnehmung (AWVS)
    • Tinnitusaustestung
    • Hörgeräteberatung, -versorgung und -überprüfung