Gemeinschaftspraxis

Dr. med. Melanie Teschendorf
Dr. med. Nicola Rothmeier

Schlagwort: Leistungen

  • Operationen zur Minderung des Schnarchens bzw. Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe

    Operationen

    Ope­ra­tio­nen zur Min­de­rung des Schnar­chens bzw. Behand­lung der obstruk­ti­ven Schlaf­apnoe

    Operative Verfahren zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe (OSA) werden immer dann in Erwägung gezogen, wenn die Behandlung mit einem nächtlichen Beatmungsgerät (CPAP-Therapie) nicht gelingt bzw. die oberen Atemwege Engstellen aufweisen, die die Atempausen und häufig auch das Schnarchen verursachen.

    Aus diesem Grunde empfehlen wir bei Bedarf vor einer Operation die Durchführung einer medikamenten-induzierten Schlafendoskopie (MISE), um die relevanten anatomischen Engstellen sicher identifizieren und mittels Therapiesimulationen den Behandlungserfolg besser vorhersagen zu können. Prinzipiell gilt allerdings, dass der Behandlungserfolg mit zunehmenden Schweregrad der Schlafapnoe, bei deutlich übergewichtigen aber auch bereits im Rachen voroperierten Patienten schlechter wird.

    Je nach vorliegendem Untersuchungsbefund führen wir Operationen zur Verbesserung der Nasenatmung, Gaumenmandelentfernungen (Tonsillektomien) ggfs. in Kombination mit einer Gaumensegelstraffung und Zäpfchenkürzung (UPPP) oder Verfahren zur Gewebereduktion im Bereich des Zungengrundes durch. Alle Maßnahmen zielen auf eine Erweiterung bzw. Stabilisierung der Atemwege ab, ohne dabei jedoch die Funktionalität der Rachenschleimhaut und –muskulatur dauerhaft zu schädigen.

    In Abhängigkeit von der durchgeführten Operation liegt der stationäre Aufenthalt bei 5-7 Tagen. Da insbesondere die Racheneingriffe meistens sehr schmerzhaft sind, ist mit einer Arbeitsunfähigkeit bis zu 3 Wochen zu rechnen.

    Nach Abheilen der Wunden sollte ca. 8 Wochen postoperativ eine polygraphische Kontrollmessung erfolgen, die Sie bei Bedarf gerne bei uns durchführen lassen können.

  • Mikrochirurgische Eingriffe am Kehlkopf/Rachen

    Operationen

    Mikro­chirur­gi­sche Ein­grif­fe am Kehl­kopf/Rachen

    Mit Hilfe spezieller Untersuchungsinstrumente kann über den Mund der obere Luft- und Speiseweg ohne Verletzung der äußeren Strukturen des Halses inspiziert werden (sog. Panendoskopie). Hierdurch können sichtbare Narben vermieden werden. Bei Veränderungen an den Stimmbändern kommt es meistens frühzeitig zu einer Heiserkeit. Gründe hierfür können Stimmbandschwellungen (Reinke-Ödem), Stimmbandpolypen oder andere gut aber auch bösartige Veränderungen sein.

    Unter Hinzunahme eines Mikroskopes und ggfs. auch eines Lasers können Gewebsveränderungen problemlos entfernt werden. Bei Veränderungen an den Stimmbändern kann auf diese Weise die Stimmbandfunktion häufig wieder hergestellt werden.

    Diese Eingriffe werden während eines kurzen stationären Aufenthaltes in Intubationsnarkose durchgeführt. In der Regel ist ein Krankenhausaufenthalt bis zum nächsten Tag notwendig.

    Nach einer Kehlkopfoperation sollte eine Stimmruhe/-schonung von mindestens 3 Tagen sowie ein Rauchverbot eingehalten werden. In Abhängigkeit von der beruflichen Tätigkeit ergibt sich somit eine Arbeitsunfähigkeit von meistens 5-7 Tagen.

  • Operation der Rachenmandel (Polypen) und/oder Gaumenmandeln (Adenotomie/Tonsillektomie)

    Operationen

    Ope­ra­tion der Rachen­man­del (Poly­pen) und/oder Gau­men­man­deln (Adeno­tomie / Tonsillotomie / Tonsil­lekto­mie)

    Im Bereich des lymphatischen Rachenringes wird zwischen den paarig angelegten Gaumenmandeln und der Rachenmandel („Polypen“) unterschieden. Die Rachenmandel ist in der Regel nur bei Kindern vergrößert und verursacht dadurch Beschwerden. Die Rachenmandeln (Polypen) werden nach wie vor bei einigen Kindern oft unnötigerweise entfernt. Notwendig ist diese Operation aus unserer Sicht nur, wenn Dauerinfektionen der Nase vorliegen und/oder die Ohren nicht ausreichend belüftet werden. Es entsteht dann ein sog. Paukenerguss (Verschleimung des Mittelohres), der über Monate vorhanden sein und so zu Höreinschränkungen bzw. langfristig auch zu Sprachentwicklungsverzögerungen bei den Kindern führen kann. Bei immer wiederkehrenden Hörstörungen durch Verschleimung des Mittelohres und der Ohrtrompete kann auch die Einlage von Paukenröhrchen sinnvoll sein. Eingesetzte Titan-Paukenröhrchen bleiben ca. 12 Monate in Funktion und fallen dann in der Regel in den Gehörgang, wo sie ohne Probleme während einer Ohrreinigung durch uns wieder entfernt werden können

    Nur weil Ihr Kind schnarcht, müssen die Polypen aber sicher nicht entfernt werden. Sollten Sie allerdings Atemaussetzer bei Ihrem Kind feststellen, kann dies für die Kinder genauso gefährlich sein wie für uns Erwachsene. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einem kindlichen obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom (OSAS). In solchen Fällen macht eine gleichzeitige Mandelverkleinerung (Tonsillotomie) Sinn.

    Die Gaumenmandeln sind für die Abwehr von Bakterien sehr wichtig, so dass eine operative Entfernung immer der letzte Schritt sein sollte.

    Um einzuschätzen, ob die Mandeln für Sie oder Ihr Kind gesundheitsschädigend sind und entfernt werden müssen, ist eine Untersuchung in unserer Praxis notwendig. Treten mindestens 6 Halsschmerzepisoden mit/ohne Fieber pro Jahr auf, besteht der Verdacht auf eine chronische Entzündung, und es wird eine operative Entfernung der Gaumenmandeln empfohlen.

    Die Adenotomie und Tonsillotomie mit oder ohne Paukenröhrcheneinlage werden ambulant durchgeführt, d. h. Sie können Ihr Kind noch am Tage der Operation wieder mit nach Hause nehmen. Besteht ein kindliches obstruktives Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) bleiben die Kinder nach der Operation 1 Nacht stationär.

    Der Krankenhausaufenthalt bei einer Tonsillektomie beträgt 5 – 7 Tage unabhängig vom Patientenalter.

    Alle Eingriffe dieser Art werden in Vollnarkose durchgeführt. Nach einer Mandelentfernung ist mit einer Arbeitsunfähigkeit von bis zu 3 Wochen zu rechnen.

  • Ohranlegeplastik (Anthelixplastik)

    Operationen

    Ohr­an­le­ge­plas­tik (Ant­helix­plas­tik)

    Abstehende Ohrmuscheln (sog. Segelohren) sind eine der häufigsten Fehlbildungen. Obwohl hierdurch keine Funktionseinschränkungen des Ohres entstehen, wird die Korrektur häufig aus ästhetischen und/oder psychischen Gründen gewünscht. Eine Kostenübernahme für die Operation ist immer vorher mit der Krankenkasse abzuklären. Die notwendigen Unterlagen stellen wir Ihnen nach der Eingangsuntersuchung gerne zur Verfügung. Bei Erwachsenen müssen die Kosten in den meisten Fällen selbst getragen werden.

    Der beste Operationszeitpunkt bei Kindern liegt zwischen dem 5.-7. Lebensjahr, am günstigsten kurz vor der Einschulung. Im Gegensatz zur Operation im Kindesalter kann man den Eingriff beim Erwachsenen auch in örtlicher Betäubung durchführen. Bei Kindern ist eine Vollnarkose ratsam und sinnvoll.

    Die Operationsdauer pro Ohr beträgt je nach Ausmaß der Verformung ca. 45-60 min. Am Ende der Operation erhält der Patient einen speziellen Kopfverband, den er für eine Woche tragen muss. Nach dieser Zeit werden die Fäden entfernt und er sollte als Schutz für weitere 6 Wochen ein breites Stirnband zur Nacht tragen. Für 4-8 Wochen sollte auch kein Sport getrieben werden, um das operative Ergebnis nicht zu gefährden.

    Durch eine spezielle Schnitt- und Nahttechnik (Converse-Technik) wird von der Ohrmuschelhinterseite ausgehend die Ohrmuschel neu geformt. Der Vorteil dieser Methode ist eine hinter dem Ohr versteckte Narbe und die Möglichkeit eine besonders natürliche Ohrmuschelform zu rekonstruieren. Denn Ziel der Operation soll es sein, die Ohren so anzulegen, dass nicht jeder sofort sieht, dass die Ohren operiert wurden!

    Kinder bleiben in der Regel eine Nacht stationär. Bei Erwachsenen kann man den Eingriff auch ambulant durchführen.

  • Mittelohrchirurgie (Tympanoplastik)

    Operationen

    Mit­tel­ohr­chirur­gie (Tym­pano­plastik)

    Ziel einer Mittelohroperation ist es, den Schallleitungsapparat (Trommelfell und Gehörknöchelchenkette) wieder herzustellen und damit die Schallweiterleitung auf das Innenohr zu verbessern. Dazu werden vorhandene Defekte im Trommelfell mit körpereigenem Material (Knorpel) verschlossen. Häufig ist durch wiederkehrende entzündliche Prozesse, eine chronische Knocheneiterung (Cholesteatom) oder Traumen die Gehörknöchelchenkette ebenfalls beschädigt, so dass diese mit rekonstruiert werden muss. Durch diese Rekonstruktion wird versucht, das Hörvermögen wieder bestmöglich herzustellen. Es stehen hierzu nicht nur körpereigenes Material sondern auch verschiedene Prothesen zur Verfügung.

    Durchgeführt wird der Eingriff zumeist in Vollnarkose, z.T. aber auch in örtlicher Betäubung. Der Zugang zum Mittelohr erfolgt durch einen kleinen Schnitt am Gehörgangseingang oder hinter der Ohrmuschel. Postoperativ wird der Gehörgang bis zu drei Wochen austamponiert. Der Krankenhausaufenthalt beträgt in der Regel 1 – 3 Tage. Bis zur Entfernung der Tamponade und mindestens eine Woche nach Tamponadenentfernung sollte kein Wasser in den Gehörgang kommen. Die Arbeitsunfähigkeit beträgt meistens 2 – 3 Wochen.

  • Nasenchirurgie

    Operationen

    Nasen­chirur­gie

    Funktionelle Nasenoperationen dienen der Verbesserung der nasalen Atmung und Strömung. Die Funktion der Nase liegt in der Luftanfeuchtung und – erwärmung sowie Filterstation von kleinsten Schwebepartikeln, so dass auch hier – vergleichbar zu Operationen des Nasennebenhöhlensystems – gewebeschonend operiert werden muss, damit die eben genannten Funktionen auch postoperativ noch möglich sind. Prinzipiell lassen sich die nachfolgenden Nasenoperationen unterscheiden, die ggfs. auch in Kombination durchgeführt werden können:

    Begra­di­gung der Nasen­schei­de­wand (Septum­plastik)

    Verbiegungen, Leistenbildungen oder abgelaufene Brüche im Bereich der Nasenscheidewand führen häufig zu einer Nasenatmungsbehinderung. Die Operation zur Begradigung der Nasenscheidewand wird immer in Allgemeinnarkose durchgeführt. Dabei werden die knorpeligen und knöchernen Strukturen der inneren Nase unter der Schleimhaut begradigt bzw. neu strukturiert. Als Zugang ist ein kleiner, in der Nase geführter Schnitt notwendig, welcher am Ende der Operation wieder verschlossen wird. Zum Schutz der Schleimhaut werden am Ende der Operation Stützfolien aus Silikon (Splints) in die Nase eingelegt und fixiert. Sie verbleiben eine Woche in der Nase und werden in unserer Praxis schmerzlos entfernt. Je nach Operationsbefund kann es jedoch notwendig sein, für eine Nacht kleine Fingerlingstamponaden in die Nase zu legen, um Nachblutungen zu verhindern.

    Der stationäre Aufenthalt beträgt nach einer Septumplastik meistens 1 – 2 Tage, ggfs. kann er sogar  bei unkompliziertem Verlauf ambulant durchgeführt werden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird für 2 – 3 Wochen ausgestellt. Der Eingriff wird vollständig von der Krankenkasse übernommen.

    Veränderung der äußeren Nase und der Nasenscheidewand (Septorhinoplastik)

    Bei einer Septorhinoplastik werden neben der Begradigung der Nasenscheidewand auch die knöchernen und knorpeligen Anteile der äußeren Nase (Nasengerüst) verändert, in dem man beispielsweise den äußeren Knochen bricht, Höcker abträgt oder Nasenflügel verkleinert. Nach dem Eingriff werden innere Nasenschienen aus Silikon (Splints) zum Schutz der Schleimhaut eingelegt und fixiert. Sie verbleiben 1 Woche in der Nase. Auf Tamponaden wird verzichtet, um das neu geformte äußere Erscheinungsbild nicht zu gefährden. Ein äußerer Nasengips wird für etwa zwei Wochen angelegt.

    Kosmetische Veränderungen an der Nase werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Die Kosten für solch einen Eingriff werden in einem ausführlichen Beratungsgespräch ermittelt.

    Der stationäre Aufenthalt nach einer funktionellen Septorhinoplastik ist dem der anderen Nasenoperationen vergleichbar. Im Gegensatz zu den anderen Nasenoperationen kommt es aber regelhaft postoperativ zu äußeren Gesichtsschwellungen und –verfärbungen.

  • Nasennebenhöhlenchirurgie

    Operationen

    Nasen­neben­höhlen­chirur­gie

    Wir führen die Nasennebenhöhlenchirurgie ausschließlich als funktionell-endoskopische, minimal-invasive (FESS) Operation durch. Durch diese Operationstechnik geht man äußerst gewebeschonend und funktionserhaltend vor, damit langfristig die wichtigen Strukturen zur Befeuchtung der Nase erhalten bleiben. Der postoperative Wundschmerz ist meist minimal (überschaubar) und in den allermeisten Fällen kann sogar auf eine postoperative Tamponade verzichtet werden.

    Der Heilungsprozess dauert je nach Operationsaufwand bis zu 3 Wochen. In dieser Zeit sollten Sie vermeiden die Nase zu schnäuzen oder sich schwer zu belasten. Zur Unterstützung der Wundheilung ist eine regelmäßige Verwendung von weicher Nasensalbe oder -öl, ggfs. auch Nasenspülungen/Inhalationen unabdingbar. Bei Auftreten von Polypen sollte postoperativ auch zeitnah wieder mit der lokalen Anwendung eines cortisonhaltigen Nasensprays begonnen werden.

    Der stationäre Krankenhausaufenthalt beträgt nach einer Nasennebenhöhlenoperation meistens 2 – 3 Tage. Durchgeführt wird der Eingriff in Vollnarkose.

    Die Arbeitsunfähigkeit beträgt je nach Eingriffsart und der beruflichen Tätigkeit zwischen 2 – 3 Wochen.

  • Operationen

    Operationen

    Durch unsere Tätigkeit an den Knappschaft Kliniken Gelsenkirchen-Buer können wir unsere Patientinnen und Patienten auch selbst operativ versorgen. Die Eingriffe können sowohl ambulant als auch stationär erfolgen.

    Während Ihres stationären Aufenthaltes werden Sie zusätzlich von den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen der Knappschaft Kliniken betreut. Hierdurch ist eine optimale postoperative Versorgung für Sie gewährleistet.


    Knappschaft Kliniken Gelsenkirchen-Buer
    Klinik für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
    Schernerweg 4
    45894 Gelsenkirchen

  • Riech- und Geschmacksstörungen

    Diagnostik

    Riech- und Geschmacks­stö­run­gen

    Bei einem eingeschränkten Geruchssinnn leidet auch der Geschmackssinn. Erst dann merken wir häufig, wie wichtig beide Sinne im Alltag für uns sind. Jede Nahrungsaufnahme wird nur mit Genuss vollzogen, wenn wir Riechen und Schmecken können.

    Lediglich fünf Geschmacksqualitäten (sauer, süss, salzig, bitter, fünfter Geschmacksinn: umami) werden mit der Zunge wahrgenommen. Jede weitere geschmackliche Wahrnehmung wird über den Geruchssinn erfahren, funktioniert also ausschließlich unter Einbeziehung der Nase! Nur 5% der Patienten, die sich wegen Riech- oder Schmeckstörungen vorstellen, haben eine messbare Schmeckstörung.

    Ursachen für Störungen im Geruchs- und Geschmacksinn sind häufig abgelaufene Virusinfektionen, chronisch polypöse Veränderungen in der Nase/Nasennebenhöhle und andere zum Teil genetische Veränderungen. Auch neurologische Erkrankungen beginnen nicht selten mit Riechstörungen (z. B. bei der Multiplen Sklerose, Morbus Parkinson, Alzheimer Erkrankung). Auch altersbedingt nimmt die Riechleistung stetig ab.

    Zur Diagnostik einer Riech- und/oder Geschmacksstörung führen wir immer eine endoskopische Untersuchung der Nase/Nasennebenhöhle, ggfs. Röntgendiagnostik der Nasennebenhöhlen sowie eine orientierende Geruchs- und Geschmacksprüfung durch.

  • Stimm- und Sprachstörungen

    Diagnostik

    Stimm- und Sprach­stö­run­gen

    Wir haben in unserer Praxis viele technischen Möglichkeiten Sie auf Stimmstörungen zu untersuchen. Angefangen wird mit einer Untersuchung des Kehlkopfes, die bei Bedarf für Sie auch über einen Monitor sichtbar gemacht werden kann, bis hin zu Stimmfeldmessungen. Je nach Befund ist dann die Verordnung einer Stimmtherapie (Logopädie) sinnvoll, wenn nämlich Störungen der Stimmbandbeweglichkeit vorliegen z.B. organischer Art (nach Operationen, nach Infektionen, bei Vorliegen von Stimmbandknötchen etc.) oder funktioneller Art (bei Sprechberufen).

    Bei einer Sprachstörung liegt eine Störung der gedanklichen Erzeugung von Sprache vor. Dementsprechend sind der Sprachaufbau und das Sprachvermögen beeinträchtigt. Im Gegensatz dazu ist bei der Sprechstörung die motorische Erzeugung von Lauten betroffen. Sprach- und Sprechstörung können auch gemeinsam auftreten.

    Beratung und ggf. Einleitung einer logopädischen Therapie insbesondere bei kindlichen Sprach- und Sprechstörungen

    Beispielsweise:

    • verzögerte Sprachentwicklung
    • Aussprachestörung z.B. Sigmatismus „Lispeln“
    • Dysgrammatismus (fehlerhafter Satzbau und/oder falsche Verwendung von Wortarten)
    • Stottern und Poltern