Operationen zur Minderung des
Schnarchens bzw. Behandlung
der obstruktiven Schlafapnoe

Ope­ra­tio­nen zur Min­de­rung des Schnar­chens bzw. Behand­lung der obstruk­ti­ven Schlaf­apnoe

Operative Verfahren zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe (OSA) werden immer dann in Erwägung gezogen, wenn die Behandlung mit einem nächtlichen Beatmungsgerät (CPAP-Therapie) nicht gelingt bzw. die oberen Atemwege Engstellen aufweisen, die die Atempausen und häufig auch das Schnarchen verursachen.

Aus diesem Grunde empfehlen wir vor jeder Operation die Durchführung einer medikamenten-induzierten Schlafendoskopie (MISE), um die relevanten anatomischen Engstellen sicher identifizieren und mittels Therapiesimulationen den Behandlungserfolg besser vorhersagen zu können. Prinzipiell gilt allerdings, dass der Behandlungserfolg mit zunehmenden Schweregrad der Schlafapnoe, bei deutlich übergewichtigen aber auch bereits im Rachen voroperierten Patienten schlechter wird.

Je nach vorliegendem Untersuchungsbefund führen wir Operationen zur Verbesserung der Nasenatmung, Gaumenmandelentfernungen (Tonsillektomien) ggfs. in Kombination mit einer Gaumensegelstraffung und Zäpfchenkürzung (UPPP) oder Verfahren zur Gewebereduktion im Bereich des Zungengrundes durch. Alle Maßnahmen zielen auf eine Erweiterung bzw. Stabilisierung der Atemwege ab, ohne dabei jedoch die Funktionalität der Rachenschleimhaut und –muskulatur dauerhaft zu schädigen.

In Abhängigkeit von der durchgeführten Operation liegt der stationäre Aufenthalt bei 5-7 Tagen. Da insbesondere die Racheneingriffe meistens sehr schmerzhaft sind, ist mit einer Arbeitsunfähigkeit bis zu 3 Wochen zu rechnen.

Nach Abheilen der Wunden sollte ca. 8 Wochen postoperativ eine polygraphische Kontrollmessung erfolgen, die Sie bei Bedarf gerne bei uns durchführen lassen können.