Hörsturz

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Hörsturz

Unter einem Hörsturz versteht man eine in der Regel einseitige Innenohrschwerhörigkeit oder Ertaubung, die sich plötzlich ohne zunächst erkennbare Krankheitsursache entwickelt.

Bei einem Hörsturz können Begleitsymptome wie Ohrgeräusche, leichter Schwindel und ein Druckgefühl im betroffenen Ohr auftreten. In Deutschland wurde eine Häufigkeit von bis zu 20 Neuerkrankungen auf 100.000 Einwohner und Jahr gefunden, in neueren Studien sogar 160-400 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner pro Jahr. Männer und Frauen sind gleich häufig betroffen, meist im mittleren Lebensalter.

Der Hörsturz ist kein Notfall, der sofort behandelt werden muss, sondern gilt als Eilfall, der möglichst innerhalb von 48 Stunden therapiert werden soll. Parallel zur Behandlung erfolgt dann die weitere Diagnostik, um mögliche Risikofaktoren und Ursachen zu erkennen.

Ursachen für einen Hörsturz

  • Störungen der Durchblutung
  • Veränderungen der Fließeigenschaften des Blutes
  • Schädigungen im Zusammenhang mit viralen und bakteriellen Infektionen
  • Immunologische Reaktionen

Diagnostik

Folgende Untersuchungen werden durchgeführt:

  • HNO-ärztliche Untersuchung
  • Hörprüfungen
  • Gleichgewichtsprüfung
  • Blutdruckmessung
  • Bestimmung der Laborparameter

Im weiteren Verlauf:

  • BERA
  • Ggf. MRT des Schädels
  • Internistische Vorstellung bei bekannten Herz-, Kreislauferkrankungen
  • Neurologische Vorstellung mit Doppler-Sonografie der Halsgefäße
  • Orthopädische Vorstellung bei HWS-Beschwerden

Therapie

Wir empfehlen einen Behandlungsbeginn innerhalb von 24 – 48 Stunden. Konservative Therapien erfolgen in Abhängigkeit vom Schweregrad der Erkrankung und von der subjektiven Beeinträchtigung des Patienten ambulant oder stationär.
[Leitlinien der Dt. Ges. f. Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie (Stand 01/2014)].

Indikationen zur stationären Therapie:

  • Akuter ein-oder beidseitiger kommunikativ stark beeinträchtigender oder vollständiger Hörverlust
  • Hörsturz mit Progredienz oder unzureichendem Erfolg unter ambulanter Therapie, wenn stationär andere Therapien möglich sind
  • Akuter Hörverlust bei einem Vorschaden auf dem anderen Ohr (hochgradige Schwerhörigkeit oder Taubheit)
  • Hörsturz mit objektivierbaren Schwindelsymptomen
  • Begleiterkrankungen (Herz-, Kreislauf- oder Stoffwechselerkrankungen)
  • Besondere berufliche Betroffenheit

In unserer Praxis wird falls erforderlich eine systemische Therapie mit hochdosiertem Kortison für die Behandlung des Hörsturzes eingesetzt. Vorzugsweise empfehlen wir eine Gabe von je 250 mg Prednisolon über 3 Tage als Kurzinfusion über die Vene.

Eine Alternative zur systemischen Therapie ist die intratympanale Applikation von Kortison. Hier wird das Kortison über einen kleinen Trommelfellschnitt direkt in das Innenohr gegeben. Als lokale Nebenwirkungen sind beispielsweise Schmerzen und ein vorübergehender Schwindel oder Mittelohrentzündungen möglich. Diese Art der Therapie wird vorzugsweise stationär im Krankenhaus durchgeführt.

Als gesonderte Therapie haben sich bei den akuten Tieftonschwerhörigkeiten eine Infusionstherapie mit 250 ml einer 10% Osmofundin-Lösung und die zusätzliche Gabe von Kortikoiden bewährt, die wir ebenfalls in unserer Praxis anbieten. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Leistung, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen wird.

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